Geschäftsgeheimnisgesetz

Noch immer ein Geheimtipp

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Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gibt es seit drei Jahren. Doch viele Unternehmen kennen es nicht. Dabei sind Geschäftsgeheimnisse für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Schließlich ist es das im Unternehmen gebündelte Know-how wie Kundendaten, Strategien oder Kalkulationen, das über Erfolg und Wettbewerbsvorteil entscheidet. Das gilt für den Mittelstand ebenso wie für Start-ups, die mit einer Idee am Markt starten möchten. Das Gesetz setzt aber entsprechende Schutzmaßnahmen voraus.

Was sind Geschäftsgeheimnisse?

Das GeschGehG definiert ein Geschäftsgeheimnis als „eine Information, die

  • weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
  • Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist.“
  • Es besteht zudem ein berechtigtes Interesse daran, diese Information geheim zu halten.

Was müssen Unternehmen beachten?

Nach dem neuen Gesetz sind Geschäftsgeheimnisse nur noch dann geschützt, wenn im Unternehmen entsprechende Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden. Unternehmer/innen müssen selbst entscheiden, wie sie sich angemessen schützen. Grundsätzlich gilt: Je wichtiger die Information, desto höher der Schutz. Ein Fokus liegt auf der IT-Sicherheit. Des Weiteren gehören dazu auch Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit vertraulichen Informationen, regelmäßige Kontrollen und detaillierte Dokumentationen.   

  • Prüfen Sie, welche Geschäftsgeheimnisse in Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien enthalten oder verkörpert sind.
  • Treffen Sie technische, organisatorische und rechtliche Vorkehrungen, etwa im Cyber-Security-System, bei Zugriffsberechtigungen, Werkschutzmaßnahmen oder Geheimhaltungsvereinbarungen.
  • Dokumentieren Sie die Maßnahmen schriftlich. Denn ohne nachweisbaren Selbstschutz besteht kein Schutz durch das Gesetz.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit vertraulichen Informationen.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Einhaltung der Maßnahmen.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Für den Fall, dass trotz angemessener Schutzmaßnahmen Geschäftsgeheimnisse unrechtmäßig erworben, genutzt oder offengelegt wurden, können Unternehmen neben Schadenersatz, Unterlassung und Auskunft nun auch Ansprüche auf Herausgabe, Vernichtung und Rückruf geltend machen.

Was geschieht bei unangemessenen Schutzmaßnahmen?

Wer seine Geschäftsgeheimnisse schützen möchte, sollte direkt aktiv werden. Zu niedrige Schutzmaßnahmen bergen die Gefahr, dass der Unternehmer nicht länger Inhaber der Informationen ist. Ohne Nachweis der Geheimhaltungsvorgaben dürfte es vor Gericht schwierig werden, den Nachweis zu erbringen.

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